Etwas anderes gilt, soweit sich die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages des Beschwerdeführers auf Edition der medizinischen Akten beim Inselspital betreffend seine Schulter richtet. Gegen die Ablehnung von Beweisanträgen durch die Staatsanwaltschaft ist die Beschwerde nicht zulässig, falls der Antrag ohne Rechtsnachteil vor dem erstinstanzlichen Gericht wiederholt werden kann (Art. 394 Bst. b StPO). Weder ist ersichtlich noch wird vom Beschwerdeführer begründet, inwiefern ein solcher Rechtsnachteil vorliegen sollte.