als unverwertbar aus den Akten zu weisen, sowie den Antrag auf Edition der medizinischen Akten beim D.________-Spital betreffend seine Schulter ab. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 11. Juni 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Er beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und zwecks neuer Begründung und Entscheidung sowie zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs an die Vorinstanz zurückzuweisen;