1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung. Mit Verfügung vom 3. Juni 2025 wies die Staatsanwaltschaft den Antrag des Beschuldigten, das Gutachten von Dr. med. C.________ als unverwertbar aus den Akten zu weisen, sowie den Antrag auf Edition der medizinischen Akten beim D.________-Spital betreffend seine Schulter ab.