Druck zu setzen und zum Rückzug ihrer Belastungen zu bewegen. Die Staatsanwaltschaft erinnerte den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. Mai 2025 daran, dass die Briefe nicht auf das laufende Verfahren Bezug nehmen dürften und auch Briefe an seine Schwägerin und seinen Bruder, wonach sie bzw. er mit seiner Ehefrau Kontakt aufnehmen möchten und ihr dies oder jenes ausrichten sollten, nicht geduldet würden. Trotzdem verfasste der Beschwerdeführer vom 9. bis 11. Mai 2025 sechs Schreiben. Die Schreiben an seine Schwägerin vom 10. und 11. Mai 2025 waren nur vordergründig an sie adressiert. Der Inhalt richtete sich an seine Ehefrau.