Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 19. Mai 2025 persönlich Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgen: Beschwerdekammer) ein. Am 6. Juni 2025 teilte die amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers, Rechtsanwältin B.________, auf Nachfrage des Präsidenten i.V. der Beschwerdekammer (vgl. Schreiben vom 23. Mai 2025) mit, es handle sich bei der Eingabe des Beschwerdeführers um eine Beschwerde und reichte Präzisierungen ein.