1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Verfahren wegen Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung, Drohung sowie Tätlichkeiten. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Mit Schreiben vom 14. Mai 2025 schränkte die Staatsanwaltschaft den Briefverkehr des Beschuldigten ein und teilte ihm mit, dass ab sofort nur zwei Briefe (max. A4 Grösse) an Drittpersonen mit maximal vier Seiten Text pro Woche kontrolliert und weitergeleitet würden.