3. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, ausmachend CHF 2’000.00 werden im Umfang von drei Vierteln, ausmachend CHF 1’500.00, den Beschwerdeführenden 1-4 unter solidarischer Haftung auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 500.00, trägt der Kanton Bern. 5. Die Teilentschädigung der Beschwerdeführenden 1 und 2 wird auf CHF 400.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und Rechtsanwalt Dr. B.________ ausgerichtet. 6. Die Teilentschädigung des Beschwerdeführers 3 wird auf CHF 400.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und den Rechtsanwälten E.________ ausgerichtet.