6. Soweit der Beschwerdeführer 4 beantragt, dass sämtliche Verfügungen, Order und Anweisungen an die Behörden seitens der Politik, Gerichte, Behörden und andere Organisationen, die Einfluss nehmen oder genommen habe, herausgefordert und zur Stellungnahme vorgelegt werden, ist dieser Antrag abzuweisen. Dem Antrag ist nicht ansatzweise zu entnehmen, welche konkreten Unterlagen bei welchen Behörden ediert werden müssten und inwiefern diese für das vorliegende Verfahren von Relevanz wären. 7. Im Ergebnis ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird.