8 kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ihre Aussagen im Falle einer mehrfachen Befragung unterscheiden könnten, zumal ihr zwischen den Einvernahmen weitere Details einfallen oder sie Informationen auslassen könnte. Im Weiteren ist es ihr nicht zuzumuten, viermal von Zürich nach Bern zu reisen oder die Einvernahme am selben Tag viermal hintereinander durchzuführen.