Auch wenn die Beschwerdeführenden sich nicht gegenseitig beschuldigen, ist insgesamt von einem genügend engen Sachzusammenhang auszugehen. 5.4 Darüber hinaus rechtfertigt sich die Vereinigung auch mit Blick auf die bevorstehende parteiöffentliche Einvernahme von L.________. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführenden 1 und 2 steht die Durchführung von vier einzelnen hintereinander oder an verschiedenen Tagen zu erfolgenden Einvernahmen von L.________ zur Beantwortung mutmasslich derselben Fragen der Prozessökonomie grundsätzlich entgegen.