30 StPO zukommt. Vorliegend wird den vier Beschwerdeführenden zur Last gelegt, im ungefähr gleichen Zeitraum in derselben Arztpraxis jeweils ein gefälschtes Covid-Impfzertifikat erworben zu haben. Zudem beruhen die Anschuldigungen gegen die Beschwerdeführenden auf denselben Beweismitteln. So ergeben sich die genannten Vorwürfe insbesondere aus den sichergestellten Unterlagen und den Aussagen der Angestellten L.________. Auch wenn die Beschwerdeführenden sich nicht gegenseitig beschuldigen, ist insgesamt von einem genügend engen Sachzusammenhang auszugehen.