Es ist damit unabdingbar, L.________ im Rahmen einer parteiöffentlichen Einvernahme zur Sache und den Vorwürfen gegenüber den vorliegend vier Beschuldigten, welche bisher durchwegs von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben, zu befragen. Da zwischen den Straftaten gegenüber den vorliegend vier Beschuldigten somit offensichtlich ein innerer Zusammenhang besteht, rechtfertigt es sich, insbesondere mit Blick auf die beabsichtige parteiöffentliche Befragung von L.________, die Strafverfahren zu vereinigen.