Durch die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat wird gegen die betreffende Ärztin, J.________, sowie gegen deren Mitarbeiterinnen ein grösseres Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Geldwäscherei geführt. Die Vorwürfe gegenüber den vorliegend vier beschuldigten Personen stützen sich unter anderem auf die in der Arztpraxis sichergestellten Unterlagen, aber auch mitunter auf belastende Aussagen einer Mitarbeiterin, Frau L.________, sowie auf Unterlagen, welche anlässlich einer Hausdurchsuchung bei dieser Mitarbeiterin sichergestellt werden konnten. Es ist damit unabdingbar, L.______