In der Folge wurden die Einvernahmen der Beschwerdeführenden durchgeführt, wobei diese von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten. Daraufhin wurden die Beschwerdeführenden mit Strafbefehlen vom 28. Februar 2024 wegen Gehilfenschaft zu Urkundenfälschung schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen reichten alle vier Beschwerdeführenden fristgerecht Einsprache 6 ein. Mit Verfügung vom 10. Januar 2025 wurden die Verfahren von der Staatsanwaltschaft vereinigt.