ein gefälschtes Covid- Zertifikat erworben und dieses verwendet zu haben (vgl. Anzeigerapporte vom 14. Dezember 2022, 21. Dezember 2022 6. Februar 2023). Mit Übernahmeverfügungen vom 19. Juli 2023 wurden die Verfahren von der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland übernommen und mit Verfügungen vom 31. Juli 2023 je eine Strafuntersuchung gegen die Beschwerdeführenden wegen Urkundenfälschung eröffnet. In der Folge wurden die Einvernahmen der Beschwerdeführenden durchgeführt, wobei diese von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten.