Zudem würden die Aufhebung des Entscheids und die Rückweisung zur Entscheidung zu einem formalistischen Leerlauf und unnötigen Verzögerungen führen. Vor diesem Hintergrund kann die Gehörsverletzung als geheilt gelten. Sie ist indes im Dispositiv festzustellen und bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_798/2019 vom 27. August 2019 E. 4.2).