Mit Verfügung vom 24. Januar 2025 wurde von der Eingabe Kenntnis genommen und gegeben. Gleichzeitig wurde den übrigen Parteien Gelegenheit gegeben, innert der bereits angesetzten Frist ebenfalls eine Stellungnahme zur Beschwerdeergänzung der Beschwerdeführenden 1 und 2 einzureichen. 1.4 Am 30. Januar 2025 erhob schliesslich der Beschwerdeführer 4 Beschwerde bei der Beschwerdekammer und beantragte was folgt: 1. Die Verfügung vom 10. Januar 2025 im Strafverfahren BM 23 31976 sei aufzuheben und das Strafverfahren BM 23 31975 gegen den Beschwerdeführer separat zu führen bzw. mangels Beweise einzustellen.