3 2. Die beiden – gemäss Beschwerdeantrag vom 20. Januar 2025 zumindest gegenüber den Beschuldigten 3 und 4 getrennt fortzuführenden – Strafverfahren BM 23 31976 und BM 23 31977 sei an den Kanton Zürich und die dortige Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich, I.________, abzutreten.