Daraufhin wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 22. Januar 2025 ein Beschwerdeverfahren eröffnet (BK 25 25-27). Gleichzeitig wurde die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2 an den Beschwerdeführer 3 und die Beschwerde des Beschwerdeführers 3 an die Beschwerdeführenden 1 und 2 zugestellt. Die beiden Beschwerden wurden zudem dem Beschwerdeführer 4 und der Generalstaatsanwaltschaft zugestellt. Darüber hinaus wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme zu den jeweiligen Beschwerden einzureichen.