2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, nur die beiden Strafverfahren BM 23 31976 und BM 23 31977 des Ehepaars H.________ zu vereinen, gegenüber den Strafverfahren der beiden Beschuldigten D.________ und F.________ jedoch weiterhin getrennt zu führen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin bzw. der Staatskasse.