Dies erscheint in einer Gesamtbetrachtung angesichts der zwei Handwechsel sicherlich nicht übermässig. Der Verfahrensabschnitt der Kantonspolizei dauerte knapp eineinhalb Monate, wobei der Beschwerdeführer auch um Akteneinsicht ersuchte, was in der Folge offensichtlich einiges an Aufwand ge-