Diese Verfügung wurde am 13. Juni 2025 durch die Generalstaatsanwaltschaft genehmigt. Bei der Beurteilung einer Rechtsverzögerung zu beachtende Faktoren sind die Art und die Bedeutung des Verfahrens sowie das Verhalten der verfahrensbeteiligten Personen und der zuständigen Behörde (GUIDON, a.a.O., N. 30 ff.). Das gesamte Verfahren dauerte viereinhalb Monate. Dies erscheint in einer Gesamtbetrachtung angesichts der zwei Handwechsel sicherlich nicht übermässig.