Soweit hier interessierend, reichte der Beschwerdeführer die Anzeige am 31. Januar 2025 bei der Kantonspolizei ein, welche diese am 10. März 2025 an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland weiterleitete. Der Gerichtsstand vom 16. Mai 2025 wurde am 20. Mai 2025 anerkannt und die Strafanzeige mit Verfügung vom 2. Juni 2025 nicht an die Hand genommen. Diese Verfügung wurde am 13. Juni 2025 durch die Generalstaatsanwaltschaft genehmigt.