Gleichentags wurde jedoch ein Schreiben an ihn geschickt, aus dem hervorgeht, dass die Anzeige noch nicht weitergeleitet worden war: «Da Sie in Ihrem Schreiben eine Überprüfung des Polizeieinsatzes im Hinblick auf einen allfälligen Amtsmissbrauch verlangen, werden wir Ihre Beschwerde bzw. Anzeige zur strafrechtlichen Beurteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, überweisen.» Dem Beschwerdeführer hätte also bekannt sein können, dass die Kantonspolizei seine Anzeige nicht vor dem 10. März 2025 weitergeleitet hat.