In der Beilage des Schreibens der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22. Mai 2025, mit welcher die Beschwerde an die Beschwerdekammer weitergeleitet wurde, findet sich eine Gerichtsstandsanfrage der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland an die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben. Mit Schreiben vom 30. Mai 2025 forderte die Verfahrensleitung den Beschwerdeführer im Licht der Gerichtsstandsanfrage zur Klarstellung auf, ob er tatsächlich eine Behandlung als Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wünsche.