1. Mit Schreiben vom 22. Mai 2025 leitete die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland eine Rechtsverweigerungsbeschwerde von C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) vom 9. Mai 2025 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Mit Schreiben vom 30. Mai 2025 forderte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer den Beschwerdeführer zur Erläuterung der Beschwerde auf, welche dieser am 2. Juni 2025 einreichte. Mit Verfügung vom 12. Juni 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und bot A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1), B.__