1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland eine Rechtsverzögerung begangen hat. Sie wird angewiesen, bis am 14. November 2025 über die Beschlagnahme bzw. Herausgabe der sichergestellten Unterlagen bzw. Gegenstände zu befinden. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 600.00, dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Die andere Hälfte, ausmachend CHF 600.00, trägt der Kanton.