5. Das Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Veruntreuung, Betrugs und Urkundenfälschung wurde am 6. Februar 2025 eröffnet. Am 26. Februar 2025 fand eine Hausdurchsuchung an seinem Domizil statt. In deren Rahmen wurden diverse Unterlagen und Gegenstände sichergestellt. Gleichentags wurde der Beschwerdeführer vorläufig festgenommen. Mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 28. Februar 2025 wurde er für drei Monate, d.h. bis am 25. Mai 2025 wegen Kollusions- und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft versetzt. Am 22. April 2025 beantragte der Beschwerdeführer seine umgehende Haftentlassung.