5.4 Gemäss ständiger Praxis der Kammer ist eine Meldepflicht nicht geeignet, eine Flucht oder ein Untertauchen des Beschwerdeführers zu verhindern. Sie erlaubt einzig die rasche Einleitung einer Fahndung im Fall einer Flucht (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 521 vom 20. Dezember 2024 E. 8.4 mit Hinweisen). Andere geeignete Ersatzmassnahmen sind nicht ersichtlich; Untersu-