Das Prinzip ist verletzt, wenn derselbe Sachverhalt in zwei voneinander unabhängigen Strafverfahren verfolgt und beurteilt wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_690/2018 vom 17. Januar 2019 E. 1.3). Das Verbot der doppelten Bestrafung ist ein Verfahrenshindernis, welches in jedem Verfahrensstadium (vom polizeilichen Ermittlungs- bis hin zum bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren) von Amtes wegen zu berücksichtigen ist (JOSITSCH/SCHMID, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 4. Aufl. 2023, N. 3 zu Art. 11 StPO).