(nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Verweisungsbruchs, gewerbsmässigen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Widerhandlungen gegen das kantonale Strafgesetz, mehrfacher Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung, mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Beschimpfung sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, in dessen Rahmen das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Ju- ra-Seeland den Beschwerdeführer mit Entscheid vom 23. Januar 2025 in Untersuchungshaft versetzte (ARR 25 10). Nach einer Verlängerung der Untersuchungshaft am 24. Februar 2025 (KZM 25 336) und der Anklageerhebung mit Anklage-