1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Verweisungsbruchs, gewerbsmässigen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Widerhandlungen gegen das kantonale Strafgesetz, mehrfacher Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung, mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Beschimpfung sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, in dessen Rahmen das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Ju- ra-Seeland den Beschwerdeführer mit Entscheid vom 23. Januar 2025 in Untersuchungshaft versetzte (ARR 25 10).