1. Die Ausstandsgesuche vom 29. Mai 2025 werden abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, festgesetzt auf CHF 1’500.00, werden dem Gesuchsteller und der Gesuchstellerin je hälftig, ausmachend je CHF 750.00, zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Entschädigungen gesprochen.