5. Aus der Stellungnahme des Gesuchsgegners geht Folgendes hervor: Einen Tag nach dem Versand der Vorladung vom 28. April 2025 wurde Gerichtspräsidentin H.________ per sofort zu 100% krankgeschrieben. Ein Vorverschieben des Einsatzes von a.o. Gerichtspräsidentin I.________ war nicht möglich. Der Gesuchgegner wurde im Rahmen einer durch die Geschäftsleitung des Regionalgerichts getroffenen Stellvertretungsregelung dazu bestimmt, die Verfahrensleitung in sämtlichen Strafverfahren von Gerichtspräsidentin H.________ zu übernehmen, bis a.o. Gerichtspräsidentin I.________ ihren Einsatz am 1. August 2025 starten wird.