_, dass das Verfahren neu ab dem 12. Mai 2025 durch ihn weitergeführt werde. Er setzte die Verhandlung vom 8. Oktober 2025 aufgrund des drohenden Eintritts der Verfolgungsverjährung ab bzw. neu auf den 14. Juli 2025 an. Am 29. Mai 2025 reichten sowohl der Beschuldigte (nachfolgend: Gesuchsteller), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, als auch die Beschuldigte (nachfolgend: Gesuchstellerin), vertreten durch Rechtsanwältin D.________, ein Ausstandsgesuch gegen E.________ (nachfolgend: Gesuchgegner) ein.