1. Beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) ist gegen die beiden Beschuldigten ein Strafverfahren wegen übler Nachrede hängig. Mit Verfügung vom 28. April 2025 teilte Gerichtspräsidentin H.________ den Parteien mit, dass das Verfahren bis am 31. Juli 2025 ihr und ab 1. August 2025 a.o. Gerichtspräsidentin I.________ zugeteilt worden sei. Zudem lud sie zur Vergleichsverhandlung mit eventuell anschliessender Hauptverhandlung auf den 8. Oktober 2025 vor. Am 22. Mai 2025 verfügte E.________, dass das Verfahren neu ab dem 12. Mai 2025 durch ihn weitergeführt werde.