382 Abs. 1 StPO). Auf die mutmasslich frist- und – als Laieneingabe knapp – formgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Zum Sachverhalt geht aus der angefochtenen Verfügung Folgendes hervor: Mit Schreiben vom 27.12.2024 und 29.12.2024 wurde der beschuldigten Person vorgeworfen, B.________ nicht gemäss den aktuellen medizinischen Standards behandelt zu haben und ihm in rechtsmissbräuchlicher Weise den Führerausweis für Motorfahrzeuge und den Schiffsführerausweis entziehen zu wollen. Im Schreiben vom 27.12.2024 erhebt B.________ adhäsionsweise Zivilklage und fordert Schadenersatz in der Höhe von mindestens CHF 25'000.00.