von einer öffentlichen Strasse auszugehen, womit das SVG gilt. Dies ist letztlich aber für den Ausgang dieses Verfahrens nicht entscheidend, zumal das Unfallfahrzeug des Beschwerdeführers an der E.________ in F.________ aufgefunden wurde – gemäss google maps von der Wohnadresse des Beschwerdeführers mit einem Motorfahrzeug bloss in sechs Minuten (ein Weg) erreichbar.