4.3.2 Dem Anzeigerapport vom 16. Mai 2025 sowie der Stellungnahme der Kantonspolizei vom 7. Juli 2025 kann entnommen werden, dass der Beschwerdeführer sein Fahrzeug am 10. Mai 2025 um 7:43 Uhr als gestohlen gemeldet hatte. Das Fahrzeug sei von der Kantonspolizei gefunden worden. Als die Mitarbeitenden der Kantonspolizei den Beschwerdeführer in der Folge an seinem Domizil angetroffen hätten, habe dieser stark nach Alkohol gerochen und starke Anzeichen eines Betäubungsmittelkonsums aufgewiesen (sehr enge Pupillen, keine Lichtreaktion). Weiter seien am Domizil keine Einbruchspuren festgestellt worden.