4.3 4.3.1 Der Beschwerdeführer bestreitet, dass am fraglichen Morgen Anlass dazu bestanden habe, seine Fahrfähigkeit zu überprüfen. So handle es sich beim C.________ in D.________ um eine Privatstrasse, für welche das SVG nicht gelte. Da der Beschwerdeführer lediglich dort entlanggefahren sei, könne keine Kontrolle angeordnet werden. Ausserdem habe er im Zeitpunkt der Kontrolle offensichtlich kein Fahrzeug gelenkt. Die Rechtfertigung, dass der Beschwerdeführer angeblich an einem Unfall beteiligt gewesen sein soll, sei offensichtlich falsch gewesen.