Mit Verfügung vom 19. Mai 2025 wurde die Blut- und Urinprobe schriftlich angeordnet. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 28. Mai 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Anträge: Die Verfügung der Kantonspolizei Bern vom 19. Mai 2025 (Vorgang 202505004459) sei vollumfänglich aufzuheben. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -