1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Am 10. Mai 2025 verfügte die Kantonspolizei Bern mündlich eine Blut- und Urinprobe, deren Durchführung der Beschwerdeführer verweigerte. Mit Verfügung vom 19. Mai 2025 wurde die Blut- und Urinprobe schriftlich angeordnet.