Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 10. Januar 2025 in der Wohnung von D.________ und dem Beschwerdeführer wurden diverse Behältnisse mit braunem und weissem Pulver sowie weitere Gegenstände, die auf Betäubungsmittelhandel schliessen lassen, sichergestellt (u.a. Grammwaagen sowie diverse leere Minigrips; vgl. S. 6 des Anzeigerapports der Kantonspolizei Bern vom 26. April 2025). Am 7. Februar 2025 wurde an demselben Domizil erneut eine Hausdurchsuchung durchgeführt, wobei wiederum diverse Behältnisse mit weissem und braunem Pulver aufgefunden wurden.