Die Beschuldigte 1 verweigerte ebenfalls die Aussage. In der Eingabe vom 6. Mai 2025 stellte sie sich jedoch auf den Standpunkt, sie könne sich nicht daran erinnern, Unterlagen betreffend den Abschluss von Zusatzversicherungen unterschrieben zu haben; sie habe von diesen Dokumenten erstmals anlässlich des Strafverfahrens Kenntnis erlangt (vgl. Eingabe von Rechtsanwalt B.________ vom 6. Mai 2025, Rz. 6, S. 3 und Rz. 10, S. 5). Zudem führte sie aus, dass der