In der Folge eröffnete die Staatsanwaltschaft am 26. Juli 2024 ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1-4 wegen übler Nachrede, evtl. Verleumdung. 4.3 Der Beschwerdeführer bestreitet den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Urkundenfälschung und gab anlässlich seiner Einvernahme zusammengefasst an, dass die Beschuldigte 1 nach dem Beratungsgespräch dem Versicherungswechsel zugestimmt und diverse Dokumente betreffend den Abschluss einer obligatorischen Grundversicherung sowie mehrerer Zusatzversicherungen auf seinem Tablet unterschrieben habe (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 22. Oktober 2024, Z. 50 ff.;