5 der Folge stellte sich heraus, dass zwar die obligatorische Grundversicherung gekündigt worden war, daneben aber noch drei Zusatzversicherungen bei der H.________ bestanden. Die Beschuldigte 1 wandte sich zur Klärung der Sachlage wiederum an den Beschuldigten 5. Dieser teilte ihr nach dem Austausch mehrerer E-Mails am 24. Januar 2024 mit, er sei durch seinen Abteilungsleiter, den Beschuldigten 4, darüber informiert worden, dass die H.________ festgestellt habe, dass der Beschwerdeführer eine Urkundenfälschung begangen habe.