4. Zum Sachverhalt und zur Prozessgeschichte geht aus den Akten zusammengefasst Folgendes hervor: 4.1 Im November 2022 wurde der Beschwerdeführer (selbstständiger Versicherungsvermittler) durch die Beschuldigte 1 über L.________ (Website) zwecks Überprüfung ihrer damaligen Versicherungsdeckung kontaktiert. Daraufhin soll es zu einem persönlichen Beratungsgespräch gekommen sein, wobei ein Versicherungswechsel zur H.________ Thema gewesen sei (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 22. Oktober 2024, Z. 26 ff.; Eingabe von Rechtsanwalt B.________ vom 6. Mai 2025, Rz. 5, S. 3). Im April 2023 wandte sich die Beschuldigte 1 an die I.___