Urteil des Bundesgerichts 6B_601/2017 vom 26. Februar 2018 E. 2). Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung, ist die Beschwerdelegitimation der beschuldigten Person bei der Frage der Zulässigkeit der Verfahrenstrennung offensichtlich (Urteil des Bundesgerichts 1B_116/339 vom 17. November 2016 E. 2.4). 2.2 Die Generalstaatsanwaltschaft bringt in ihrer Stellungnahme vom 23. Juni 2025 im Wesentlichen vor, dass auf die Beschwerde nicht einzutreten sei, da der Beschwerdeführer seine Beschwerdebefugnis nicht darlege. Selbst wenn er seine Beschwerdebefugnis dargelegt hätte, sei nicht darauf einzutreten.