30 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) die Trennung des Strafverfahrens gegen die Beschuldigte 1 von demjenigen gegen die Beschuldigten 2-5. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 25. Mai 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragt sinngemäss, von der Verfahrenstrennung abzusehen und das Verfahren in seiner bisherigen Form gemeinsam weiterzuführen. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 2. Juni 2025 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.