Mithin ist die Erstellung des DNA-Profils grundsätzlich geeignet und erforderlich. 5.4 Auch die Zumutbarkeit ist ohne Weiteres zu bejahen. Bei den Straftatbeständen des Diebstahls, Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung handelt es sich um Verbrechen bzw. Vergehen, welche die Rechtsgüter des Vermögens bzw. der Freiheit schützen. Es besteht ein nicht zu vernachlässigendes Interesse an deren Aufklärung.